Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Dezember 2008 die Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern des BMF gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich der Steuer- und Zollkoordination und den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen in den oben genannten Bereichen behandelt wurden. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde im gegenständlichen Erlass jetzt festgehalten.