RL zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß § 10, §§ 11 ff GrEStG und § 10 und § 10a KVG
Erlass des BMF vom 8. 2. 2010, BMF-010206/0026-VI/5/2010
Die geltende Rechtslage ermöglicht bestimmten Parteienvertretern die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Gesellschaftsteuer sowie die elektronische Übermittlung von Abgabenerklärungen (Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsteuer). Die nunmehr veröffentlichte RL regelt die Vorgangsweise dabei. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den RL nicht abgeleitet werden.