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Der Countdown läuft: Ab dem 2. 2. 2025 sind bestimmte KI-Praktiken mit "inakzeptablem" Risiko verboten Eine Einführung zu den Verboten für manipulative, täuschende und ausnutzende KI-Praktiken gem Art 5 Abs 1 lit a und b KI-VO

Künstliche IntelligenzAufsatzGeorg Kresbach, Phillip WrabetzAnwBl 2025/18AnwBl 2025, 12 - 16 Heft 1 v. 13.12.2024

Die vorliegende Abhandlung vermittelt einen Überblick zu den gem Art 5 Abs 1 KI-VO verbotenen "Praktiken im KI-Bereich". Aufgrund ihrer besonderen Praxisrelevanz (zB iZm digitaler Werbung) werden dabei die Verbote für KI-basierte Verhaltensmanipulation (lit a) und die Ausnutzung gruppenspezifischer Vulnerabilitäten (lit b) einer detaillierten Betrachtung unterzogen.

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