Die vorliegende Abhandlung vermittelt einen Überblick zu den gem Art 5 Abs 1 KI-VO verbotenen "Praktiken im KI-Bereich". Aufgrund ihrer besonderen Praxisrelevanz (zB iZm digitaler Werbung) werden dabei die Verbote für KI-basierte Verhaltensmanipulation (lit a) und die Ausnutzung gruppenspezifischer Vulnerabilitäten (lit b) einer detaillierten Betrachtung unterzogen.

