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Qualifizierte Freiheitsentziehung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/219AnwBl 2024, 474 Heft 9 v. 30.8.2024

Mehrtägiges Gefangenhalten einer psychisch kranken Person, der am ersten Tag eine Nasenfraktur zugefügt wird, verbunden mit wiederholter zeitweiliger Fesselung und Knebelung (trotz gebrochener Nase) stellt eine länger anhaltende, erhebliche physische und psychische Beeinträchtigung des Opfers dar, die in objektiver Hinsicht die Qualifikation des § 99 Abs 2 Fall 2 StGB erfüllt.

13 Os 86/23f

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