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Verbandsverantwortlichkeit im Finanzstrafrecht

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/189AnwBl 2024, 402 Heft 7 und 8 v. 16.7.2024

Bei der Bildung des Geldbußrahmens in Ansehung des belangten Verbandes ist nicht die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge aller strafbaren Beteiligten, sondern nur der einfache Verkürzungsbetrag zugrunde zu legen.

13 Os 111/22f

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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