Wir erinnern daran, dass sowohl bei Tätigkeiten, die regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat (Art 13 VO [EG] 883/2004) ausgeübt werden, als auch bei Tätigkeiten, die nur vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt werden, sog Entsendungen (Art 12 VO [EG] 883/2004), bei der Ausübung der Tätigkeit im EU-Ausland verpflichtend ein Formular-A1
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

