Der Bedeutungsinhalt von Äußerungen ist eine Tatfrage, zu welcher Feststellungen erforderlich sind.
Die Bezeichnung des Innenministers als "Rechtsbrecher" ist im Hinblick auf das wahre Tatsachensubstrat, wonach diesen die Letztverantwortung für eine unzulässige Abschiebung traf, ein gerade noch nicht exzessives und daher noch zulässiges Werturteil.

