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Verfahren über die Zulässigkeit der Auslieferung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/159AnwBl 2024, 343 Heft 6 v. 29.5.2024

Eine Erklärung der Einwilligung zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens ist im Fall mehrerer Ersuchen nur wirksam, wenn sie alle Ersuchen (in ihrer Gesamtheit) umfasst. Bei Bedenken gegen die Zulässigkeit der Auslieferung (etwa im Hinblick auf die beiderseitige gerichtliche Strafbarkeit oder einer wirksamen Zustimmung) ist das förmliche Auslieferungsverfahren nach §§ 31, 33 f ARHG durchzuführen.

12 Os 61/23x

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