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Abgabenhinterziehung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/135AnwBl 2024, 272 Heft 5 v. 29.4.2024

Im Bereich der USt wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG von jenem nach § 33 Abs 1 FinStrG konsumiert, wenn Letzteres nach Verwirklichung des Ersteren in der Folge mit Beziehung auf den gleichen USt-Verkürzungsbetrag und denselben Steuerzeitraum zumindest versucht (§ 13 FinStrG) wird.

13 Os 118/22k

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