Die einstweilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft verlangt nicht den Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung.
Selbstverpflichtungserklärung, keine Treuhandschaften zu übernehmen, als Ersatz für die Verhängung einer einstweiligen Maßnahme?

