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Bei Subsumtionseinheit und alternativem Mischdelikt entscheidende Tatsachen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/101AnwBl 2024, 211 Heft 4 v. 26.3.2024

§ 129 Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass sich ein diebischer Angriff auf eine Sache bezieht, die sich in einem (verschlossenen) "Behältnis" befindet, welches vor der Sachwegnahme aufgebrochen oder mit einem der in § 129 Abs 1 Z 1 StGB genannten Mittel geöffnet wird.

13 Os 26/23g

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