Ziel dieses Beitrags ist es, die Abtretung der Gewährleistungsrechtsbehelfe in einem Kurzbeitrag fassbar zu machen, wobei vor dem Hintergrund der alltäglichen Praxis auf die Rsp des OGH besonderer Wert gelegt werden soll. Neben der rechtlichen Einordnung der einzelnen Rechtsbehelfe (Gestaltungsrecht?), soll die Abtretung eines jeden Rechtsbehelfs gesondert erläutert werden. Im Fall der (grundsätzlichen) Zulässigkeit der Abtretung der Gewährleistungsrechtsbehelfe soll erläutert werden, welche Voraussetzungen für eine Abtretung in der Praxis konkret erfüllt sein müssen. Darüber hinaus werden in diesem Beitrag - da überaus praxisrelevant - weiters die Abtretung von Ansprüchen aus einer Garantie sowie die Übertragung von Gewährleistungsrechtsbehelfen bei Beteiligung eines Verbrauchers kurz angerissen.

