Das Verbotsgesetz wurde mit BGBl I 2023/177 verschärft. Seit 1. 1. 2024 ist nicht nur eine "gröbliche", sondern "jegliche" Verharmlosung des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt. Für Personen im Staatsdienst führt eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust, wobei diese Folge nicht bei einer diversionellen Erledigung eintritt. Univ.-Prof. Dr. (JKU Linz) war Mitglied der BMJ-Arbeitsgruppe, die den Gesetzesentwurf in weiten Teilen vorbereitet hat, und gibt Auskunft über die Neuerungen.

