Sicherstellung ist "grundsätzlich auch in Beh und öff Dienststellen zulässig". Beh steht Einspruch wegen Verletzung in einem subjektiven Recht zu.
17 Bs 295/22i
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Sicherstellung ist "grundsätzlich auch in Beh und öff Dienststellen zulässig". Beh steht Einspruch wegen Verletzung in einem subjektiven Recht zu.
17 Bs 295/22i
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
