Am 3. 10. 2024 sind drei Urteile des EuG zu Nichtigkeitsklagen ua der niederländischsprachigen Brüsseler Kammer und der Pariser Kammer gegen das Verbot von Rechtsdienstleistungen an die russische Regierung sowie in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen ausweislich der anwendbaren Verordnung zu Sanktionen anlässlich des russischen Angriffskriegs

