Ob der Hinweis auf drohende Heimunterbringung Drohung oder Warnung war, bestimmt sich nach den Feststellungen zu dessen Bedeutungsinhalt.
11 Os 133/23b
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ob der Hinweis auf drohende Heimunterbringung Drohung oder Warnung war, bestimmt sich nach den Feststellungen zu dessen Bedeutungsinhalt.
11 Os 133/23b
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