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Prozessgegenstand der Grundrechtsbeschwerde

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2024/271AnwBl 2024, 623 Heft 11 v. 25.10.2024

Zufolge der von § 1 Abs 1 GRBG verlangten "Erschöpfung des Instanzenzuges" sind im Verfahren über die Grundrechtsbeschwerde nur Argumente beachtlich, die innerhalb der Beschwerdefrist des § 176 Abs 5 StPO auf die von § 88 Abs 1 Satz 2 StPO vorgeschriebene Weise vorgetragen wurden.

14 Os 125/23y

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