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Strafdrohung nach Maßgabe der UFeststellungen

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2022/316AnwBl 2022, 631 Heft 12 v. 25.11.2022

Gemäß § 61 Abs 1 Z 5 StPO gilt in der HV vor dem ER des LG (abgesehen von dort genannten Ausnahmen) notwendige Verteidigung, wenn für die - nach den UFeststellungen begangene - Straftat eine drei Jahre übersteigende Freiheitsstrafe angedroht ist. Eine verfehlte Subsumtion ändert daran nichts.

13 Os 3/22y

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