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Beweiswürdigungsermessen des BerG

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/118AnwBl 2019, 294 Heft 5 v. 25.4.2019

1. Die StPO verlangt - im Einklang mit der Rsp des EGMR - in Betreff mangelnder Bedenken an im U I. Instanz enthaltenen Feststellungen keine über § 270 Abs 2 Z 5 StPO hinausgehenden Erwägungen.

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