Erneuerungsanträge ohne Befassung des EGMR zielen auf die Feststellung einer Verletzung des ASt ua in grundlegenden Verfahrensrechten iSd § 281 Abs 1 Z 4 StPO ab, sodass sich die Entscheidung des OGH allein darauf bezieht. Andere Rechtsverletzungen bleiben bei der Behandlung dieses Rechtsbehelfs außer Betracht.
11 Os 47/18y