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"Grundlegende Verfahrensrechte" als Gegenstand von Erneuerung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/117AnwBl 2019, 294 Heft 5 v. 25.4.2019

Erneuerungsanträge ohne Befassung des EGMR zielen auf die Feststellung einer Verletzung des ASt ua in grundlegenden Verfahrensrechten iSd § 281 Abs 1 Z 4 StPO ab, sodass sich die Entscheidung des OGH allein darauf bezieht. Andere Rechtsverletzungen bleiben bei der Behandlung dieses Rechtsbehelfs außer Betracht.

11 Os 47/18y

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