Ein Anspruch auf Altersrente aus der Versorgungseinrichtung Teil A besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
der Erwerb mindestens eines Beitragsmonats
die Erfüllung der Wartezeit von 12 Monaten durch Eintragung in eine Liste
Ein Anspruch auf Altersrente aus der Versorgungseinrichtung Teil A besteht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
der Erwerb mindestens eines Beitragsmonats
die Erfüllung der Wartezeit von 12 Monaten durch Eintragung in eine Liste