Aus Anlass der im Schrifttum geäußerten Kritik an der E 5 Ob 74/17v hat der Fachsenat die Frage der maßgeblichen Kriterien für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit einer Lage (Wohnumgebung) iSd § 16 Abs 4 MRG neuerlich geprüft. Die Kritik überzeugte ihn aber nicht.

