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Unterhalt für bereits entstandene Prozess- und Anwaltskosten

Recht kurz & bündigJudikaturFranz GallaAnwBl 2019/272AnwBl 2019, 663 Heft 11 v. 7.11.2019

Zwischen den Parteien behängt ua ein Verfahren auf Leistung des Ehegattenunterhalts. Einem Rechnungslegungsbegehren der hier Gefährdeten wurde zur Ermittlung ihrer Unterhaltsansprüche nach § 94 ABGB rechtskräftig stattgegeben. Zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf Rechnungslegung führt sie gegen den Gegner Exekution nach § 354 EO. Im vorliegenden Verfahren stellte die Gefährdete den Antrag, dem Gegner mittels einstweiliger Verfügung einen (weiteren) Prozesskostenvorschuss in Höhe von Euro 200.000,- aufzuerlegen. Das ErstG gab dem Sicherungsantrag teilweise statt und verpflichtete den Gegner zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses in Höhe von rund Euro 184.000,-.

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