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Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

BMF2025-0.779.89530.9.20252025Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)

In diesem Erlass wird die Rechtsansicht des Bundesministers für Finanzen im Zusammenhang mit der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz wiedergegeben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention, wirtschaftlicher Eigentümer, Register

Verweise:

BMF 13.09.2024, 2024-0.413.351, BMF-AV Nr. 126/2024

4.5 Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer durch berufsmäßige Parteienvertreter

Rechtsträger können gemäß § 5 Abs. 2 WiEReG auch berufsmäßige Parteienvertreter gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 USPG zur Meldung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer beauftragen. Zusätzlich können Rechtsträger berufsmäßige Parteienvertreter auch mit der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer beauftragen. Ist dies der Fall, so ist dies gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 lit. a WiEReG bei der Meldung anzugeben. Wenn ein berufsmäßiger Parteienvertreter hingegen nur unterstützend tätig geworden ist, so darf nicht angegeben werden, dass die wirtschaftlichen Eigentümer durch den berufsmäßigen Parteienvertreter festgestellt und überprüft wurden.

Zusatzinformationen

Materie:

Organisation

betroffene Normen:

WiEReG, Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, BGBl. I Nr. 136/2017

Schlagworte:

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Prävention, wirtschaftlicher Eigentümer, Register

Verweise:

BMF 13.09.2024, 2024-0.413.351, BMF-AV Nr. 126/2024

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