Mit Verordnung (EU) 2025/1494 des Rates vom 18. Juli 2025 wurde die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, geändert.
Durch das nunmehr 18. Sanktionspaket gegenüber Russland wurden insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:
-Aufnahme weiterer Güter in die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten und die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, aufgenommen. Darunter befinden sich Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militärischen Systeme beitragen, wie numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen und chemische Bestandteile für Treibstoffe (Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014);
-Festlegung von Maßnahmen, die dem Risiko einer Umgehung der Beschränkungen entgegenwirken ("Catch All - Klausel" für Güter des Anhangs VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bei Ausfuhren in andere Drittländer als Russland);
-Verhängung von weiteren Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten, darunter Maschinen, Chemikalien, einige Metalle und Kunststoffe (neue Anhänge XXIIIE und XXIIIF der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
-Festlegung von Ausnahmeregelung für die Ausfuhr von Waren des Anhangs XXIIIE und XXIIIF der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (= Waren zur Stärkung der industriellen Kapazitäten) im Zusammenhang mit Altverträgen ;
-Ein- und Ausfuhrverbot von Gütern und Technologien der Gemeinsamen Militärgüterliste;
-Erweiterung der Liste der Güter und Technologien, deren Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands untersagt ist;
-Einfuhrverbot von Erdölerzeugnisse, die in einem Drittland aus russischem Rohöl gewonnen wurden ab 1. Jänner 2026 - Ausnahmen für Einfuhren aus bestimmten Partnerländern sind vorgesehen;
-Einfuhrverbot von Flüssigerdgas über LNG-Terminals, die nicht an das Erdgasverbundnetz angeschlossen sind.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Russland Embargo (AH-2075) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 833/2014 , ABl. Nr. L 229 vom 31.07.2014 S. 1 |
Schlagworte: | restritive Maßnahmen, Einfuhrverbot, Catch All, Erdölerzeugnisse |
Verweise: | AH-2075 |