Mit Verordnung (EU) 2025/1472 des Rates vom 18. Juli 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden neue restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen.
Die wesentlichsten Änderungen sind:
- Aufnahme neuer Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie um Güter, die zur Entwicklung oder Herstellung der militärischen Systeme von Belarus beitragen, darunter chemische Ausgangsstoffe für energetische Materialien, Ersatzteile für Werkzeugmaschinen, zusätzliche numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen (CNC-Maschinen) und chemische Bestandteile für Treibstoffe;
- Möglichkeit der Verpflichtung zur Vorlage einer Genehmigung für die Ausfuhr von in Anhang Va aufgeführten Gütern und Technologien in Drittländer ("Catch All" Klausel) bei Verdacht einer Umgehung;
- Erweiterung der Liste der Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (wie zB Maschinen und Chemikalien sowie einige Metalle und Kunststoffe);
- Aufnahme neuer Güter und Technologien, deren Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet von Belarus untersagt ist;
- Neue Altvertragsregelungen für bestimmte Güter des Anhangs XVIII der Verordnung (EG) Nr. 765/2006;
- Ausfuhrverbot für Güter und Technologien der Gemeinsamen Militärgüterliste.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 23. Juli 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 765/2006 , ABl. Nr. L 134 vom 20.05.2006 S. 1 |
Schlagworte: | restriktive Maßnahmen |
Verweise: | AH-2073 |