Mit der TARIC-Übertragung vom 01. Juli 2025 wurde ein neuer Dokumentenartencode mit Gültigkeit ab 28. Juni 2025 integriert:
Y199: Waren, die nicht von der Verordnung (EU) 2019/880 über die Einfuhr von Kulturgütern betroffen sind
Der Ausnahmecode Y199 ist in den Fällen zu verwenden, in welchen Waren eingeführt werden, die von der TARIC-Maßnahme 734 erfasst sind, jedoch nicht als Kulturgut im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2019/880 gelten.
Bundesministerium für Finanzen, 2. Juli 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 2019/880 , ABl. Nr. L 151 vom 07.06.2019 S. 1 |
Schlagworte: | Kulturgut, Kulturguteinfuhrverordnung |
Verweise: | VB-0500 |