Mit Verordnung (EU) 2025/392 des Rates vom 24. Februar 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine wurden neue restriktive Maßnahmen gegenüber Belarus erlassen.
Die wesentlichsten Änderungen sind:
-Verschärfung und Ausweitung der Ausfuhrverbote auf weitere Dual-Use-Güter und industrierelevante Güter (Anhang Va der VO (EG) Nr. 765/2006);
-Ausweitung der Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten sowie Aufnahme von Gütern, die zur Entwicklung oder Herstellung der militärischen Systeme von Belarus beitragen, darunter chemische Ausgangsstoffe für Reizstoffe, Software im Zusammenhang mit CNC-Maschinen, Chromerze und Chromverbindungen sowie Steuerungen für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs);
-Neue Ausfuhrbeschränkungen für die Ausfuhr von Gütern, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (wie zB chemische Elemente, pyrotechnische Gegenstände und leicht entzündliche Stoffe);
-Ausfuhrbeschränkungen für Software im Zusammenhang mit der Erdöl- und Erdgasexploration;
-Einfuhrbeschränkungen für die Einfuhr von Primäraluminium;
-Neue Durchfuhrverbote für Maschinen und Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten und des Maschinenparks in Belarus beitragen könnten.
Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 27. Februar 2025
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 765/2006 , ABl. Nr. L 134 vom 20.05.2006 S. 1 |
Schlagworte: | restriktive Maßnahmen, Einfuhr, Ausfuhr |
Verweise: | AH-2073 |