31 LOHNZETTEL (§ 84 EStG 1988)
Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Dies gilt auch für jene Fälle, in denen die Lohnzettel durch die Finanzverwaltung berichtigt bzw. erstellt wurden.Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 84 Abs. 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
