Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff.
Beispiel:
Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) aus.
Es liegt ein einheitliches Zeugnis von insgesamt zwei Bogen (6 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) vor.
10.13.6. Elektronische Zeugnisse
Zeugnisse, die auf elektronischem Wege ausgestellt werden, unterliegen einer festen Gebühr in Höhe von 14,30 Euro je Zeugnis. Die Anzahl der Bogen ist daher für die Berechnung der Gebühren unbeachtlich.Beispiel:
Die Baubehörde stellt dem Käufer eines Einfamilienhauses eine Bestätigung über das Vorliegen der Baubewilligung aus und übermittelt diese per Mail (Ausmaß: 2 Bogen).
Das elektronische Zeugnis ist mit 14,30 Euro zu vergebühren.