10.2.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr
Für die in dieser Tarifpost zusammengefassten amtlichen Ausfertigungen wird die Gebühr für die Beurkundung der Verleihung von Berechtigungen erhoben.Gegenstand dieser Tarifpost sind rechtserzeugende und rechtsbezeugende Ausfertigungen, die in den einzelnen Ziffern erschöpfend aufgezählt sind. Gebührenpflichtig sind folgende amtliche Ausfertigungen:Z 1 | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (siehe Rz 283 ff) |
Z 2 | Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe (siehe Rz 298) |
Z 3 | Verleihung (Erwerb) der österreichischen Staatsbürgerschaft (siehe Rz 300) |
Z 4 und 5 | Bergführerbücher, Trägerlegitimationen (siehe Rz 304) |
Z 6 und 7 | Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung (siehe Rz 306) |
Z 8 und 9 | Bergrechtliche Bewilligungen (siehe Rz 308) |
Z 10 | Namensänderung (siehe Rz 310) |