41.16.1 Während der Ansparphase
Der Erbe kann in den Vertrag einsteigen und einen Auszahlungsplan - bezogen auf seine Person - abschließen. In diesem Fall liegt keine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor und es unterbleibt die Nachversteuerung im Sinne des § 108g Abs. 5 EStG 1988Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, liegt eine Auszahlung im Sinne des § 108i Abs. 1 Z 1 EStG 1988 vor.Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 108g EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108h EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 108i EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988