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39.7.2 Tod des Steuerpflichtigen

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

39 BAUSPAREN (§ 108 EStG 1988)

39.7 Rückforderung zu Unrecht erstatteter Prämien (§108 Abs. 7 EStG 1988)

Rz 1317
Mit dem Todestag des Steuerpflichtigen (Antragsteller) verliert die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit. Somit ist eine prämienbegünstigte Weiterführung des Bausparvertrages nicht möglich.

Änderungen (Senkung) der Bemessungsgrundlage für die Steuererstattung, welche durch den Tod einer mitberücksichtigten Person (Ehe)Partner, Kinder) veranlasst sind, sind ab dem folgenden Kalenderjahr zu berücksichtigen.

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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