Zu Werbungskosten siehe auch Rz 223 ff.
Legt der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen seinem inländischen Arbeitsort und seinem ausländischen Wohnsitz im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurück, kann er das Pendlerpauschale für die gesamte in- und ausländische Fahrtstrecke beanspruchen.Zum Pendlerpauschale siehe auch Rz 249 ff.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
- § 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988