Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist letztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.
Zusatzinformationen:
Betroffene Normen:
§ 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988