vorheriges Dokument
nächstes Dokument

12.8.5 Anschlussgebühren

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)

12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen

Rz 888
Kosten des Anschlusses an ein Versorgungsnetz (Wasser, Gas, Strom, Kanalisation) sind im Hinblick auf den entstandenen Gegenwert auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Anschlusszwang besteht (vgl. Rz 908).

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

Stichworte