Der Kurztitel und der Titel wurden mit Wirksamkeit vom 1.7.2025 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 135/2025). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel sowie der Titel und die Abkürzung angepasst.
§ 0
Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin-Ausbildungsordnung
Kurztitel
Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin-Ausbildungsordnung
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2020
Außerkrafttretensdatum
30.06.2025
Index
50/04 Berufsausbildung
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin (Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin-Ausbildungsordnung) erlassen werden
StF: BGBl. II Nr. 67/2020
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und der Titel wurden mit Wirksamkeit vom 1.7.2025 geändert (vgl. BGBl. II Nr. 135/2025). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel sowie der Titel und die Abkürzung angepasst.
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2025
Gesetzesnummer
20011047
Dokumentnummer
NOR40221141
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