Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 04.12.2021

§ 0

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Kurztitel

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 36/2017 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 527/2021

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.12.2021

Außerkrafttretensdatum

03.01.2022

Index

70/06 Schulunterricht

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den Kollegs sowie in den als Sonderform für Berufstätige geführten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 36/2017

Änderung

BGBl. II Nr. 86/2019

BGBl. II Nr. 465/2020

BGBl. II Nr. 527/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Abschließende Arbeit

§ 4.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)

§ 5.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 6.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 7.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 8.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 9.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 11.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 12.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 13.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 14.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 15.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 16.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 17.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 18.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 19.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 20.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 21.

Durchführung der mündlichen Prüfung

3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten für Berufstätige
(einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige, ausgenommen die Höhere Lehranstalt für Mode, die Höhere Lehranstalt für Tourismus, die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung und die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation)

§ 22.

Diplomarbeit

§ 23.

Klausurprüfung

§ 24.

Mündliche Prüfung

1a. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Meisterschulen für Berufstätige für Damenkleidermacher/innen und Herrenkleidermacher/innen

§ 24a.

Abschlussarbeit

§ 24b.

Klausurprüfung

§ 24c.

Mündliche Prüfung

2. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Werkmeisterschulen für Berufstätige

§ 25.

Abschlussarbeit

§ 26.

Klausurprüfung

§ 27.

Mündliche Prüfung

3. Unterabschnitt
Diplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs (ausgenommen das Kolleg für Mode, das Kolleg für Tourismus und das Kolleg für Kunst und Gestaltung)
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 28.

Diplomarbeit

§ 29.

Klausurprüfung

§ 30.

Mündliche Prüfung

4. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Mode

§ 31.

Diplomarbeit

§ 32.

Klausurprüfung

§ 33.

Mündliche Prüfung

5. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Tourismus

§ 34.

Diplomarbeit

§ 35.

Klausurprüfung

§ 36.

Mündliche Prüfung

6. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 37.

Diplomarbeit

§ 38.

Klausurprüfung

§ 39.

Mündliche Prüfung

7. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige
(einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige)

§ 40.

Diplomarbeit

§ 41.

Klausurprüfung

§ 42.

Mündliche Prüfung

7a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik

§ 42a.

Diplomarbeit

§ 42b.

Klausurprüfung

§ 42c.

Mündliche Prüfung

8. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 43.

Diplomarbeit

§ 44.

Klausurprüfung

§ 45.

Mündliche Prüfung

8a. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg der Handelsakademie – Digital Business
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 45a.

Diplomarbeit

§ 45b.

Klausurprüfung

§ 45c.

Mündliche Prüfung

8b. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 45d.

Diplomarbeit

§ 45e.

Klausurprüfung

§ 45f.

Mündliche Prüfung

9. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe
(ausgenommen die Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign)

§ 46.

Diplomarbeit

§ 47.

Klausurprüfung

§ 48.

Mündliche Prüfung

10. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign

§ 49.

Diplomarbeit

§ 50.

Klausurprüfung

§ 51.

Mündliche Prüfung

11. Unterabschnitt
Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 52.

Diplomarbeit

§ 53.

Klausurprüfung

§ 54.

Mündliche Prüfung

11a. Unterabschnitt
Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik (einschließlich der Zusatzqualifikation für Hortpädagogik)
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

 

§ 54a.

Diplomarbeit

 

§ 54b.

Klausurprüfung

 

§ 54c.

Mündliche Prüfung

 

12. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 55.

Diplomarbeit

§ 56.

Klausurprüfung

§ 57.

Mündliche Prüfung

13. Unterabschnitt
Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für Sozialpädagogik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 58.

Diplomarbeit

§ 59.

Klausurprüfung

§ 60.

Mündliche Prüfung

14. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 61.

Diplomarbeit

§ 62.

Klausurprüfung

§ 63.

Mündliche Prüfung

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 64.

Übergangsbestimmung

§ 65.

Inkrafttreten

§ 66.

Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften

   

Schlagworte

Inh,

Reifeprüfung, Kommunikationsdesign

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2022

Gesetzesnummer

20009802

Dokumentnummer

NOR40239780

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