Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2016

Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.

§ 0

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Kurztitel

Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 36/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

02.04.2019

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

Ist abweichend vom Inkrafttreten 1.9.2016 auf abschließende Prüfungen mit Haupttermin ab 2017 anzuwenden, vgl. § 65 Z 2.

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den Kollegs sowie in den als Sonderform für Berufstätige geführten berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 36/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 33 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, BGBl. I Nr. 33/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Abschließende Arbeit

§ 4.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)

§ 5.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 6.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 7.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 8.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 9.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 10.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 11.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 12.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 13.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 14.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen gemäß § 1 Z 2 und 5

§ 15.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 16.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 17.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 18.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 19.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 20.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 21.

Durchführung der mündlichen Prüfung

3. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an den Höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten für Berufstätige
(einschließlich des Aufbaulehrganges für Berufstätige, ausgenommen die Höhere Lehranstalt für Mode, die Höhere Lehranstalt für Tourismus, die Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung und die Höhere Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation)

§ 22.

Diplomarbeit

§ 23.

Klausurprüfung

§ 24.

Mündliche Prüfung

2. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Werkmeisterschulen für Berufstätige

§ 25.

Abschlussarbeit

§ 26.

Klausurprüfung

§ 27.

Mündliche Prüfung

3. Unterabschnitt
Diplomprüfung an den technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Kollegs (ausgenommen das Kolleg für Mode, das Kolleg für Tourismus und das Kolleg für Kunst und Gestaltung)
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 28.

Diplomarbeit

§ 29.

Klausurprüfung

§ 30.

Mündliche Prüfung

4. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Mode

§ 31.

Diplomarbeit

§ 32.

Klausurprüfung

§ 33.

Mündliche Prüfung

5. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Tourismus

§ 34.

Diplomarbeit

§ 35.

Klausurprüfung

§ 36.

Mündliche Prüfung

6. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für Kunst und Gestaltung – Schwerpunkt „Schmuck-Design“
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 37.

Diplomarbeit

§ 38.

Klausurprüfung

§ 39.

Mündliche Prüfung

7. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie für Berufstätige

§ 40.

Diplomarbeit

§ 41.

Klausurprüfung

§ 42.

Mündliche Prüfung

8. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg an Handelsakademien
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 43.

Diplomarbeit

§ 44.

Klausurprüfung

§ 45.

Mündliche Prüfung

9. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe
(ausgenommen die Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign)

§ 46.

Diplomarbeit

§ 47.

Klausurprüfung

§ 48.

Mündliche Prüfung

10. Unterabschnitt
Diplomprüfung am Kolleg für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign

§ 49.

Diplomarbeit

§ 50.

Klausurprüfung

§ 51.

Mündliche Prüfung

11. Unterabschnitt
Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik – Kolleg für Elementarpädagogik
(einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 52.

Diplomarbeit

§ 53.

Klausurprüfung

§ 54.

Mündliche Prüfung

12. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

§ 55.

Diplomarbeit

§ 56.

Klausurprüfung

§ 57.

Mündliche Prüfung

13. Unterabschnitt
Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik – Kolleg für Sozialpädagogik (einschließlich des Kollegs für Berufstätige)

§ 58.

Diplomarbeit

§ 59.

Klausurprüfung

§ 60.

Mündliche Prüfung

14. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 61.

Diplomarbeit

§ 62.

Klausurprüfung

§ 63.

Mündliche Prüfung

4. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 64.

Übergangsbestimmung

§ 65.

Inkrafttreten

§ 66.

Außerkrafttreten anderer Rechtsvorschriften

  

Schlagworte

Reifeprüfung, Kommunikationsdesign

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2019

Gesetzesnummer

20009802

Dokumentnummer

NOR40191079

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