Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 23.6.2015

1. Mit Wirksamkeit vom 23.6.2015 wurden der Titel und der Kurztitel geändert (vgl. BGBl. II Nr. 160/2015). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst. 2. Mit Wirksamkeit vom 1.9.2016 wurde der Titel und der Kurztitel erneut geändert (vgl. BGBl. II Nr. 30/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

§ 0

Prüfungsordnung BMHS

Kurztitel

Prüfungsordnung BMHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 160/2015

Inkrafttretensdatum

23.06.2015

Außerkrafttretensdatum

31.08.2016

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie in den höheren Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung (Prüfungsordnung BMHS und Bildungsanstalten)

StF: BGBl. II Nr. 177/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 265/2012

BGBl. II Nr. 160/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Vorprüfung

§ 4.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Abschließende Arbeit

§ 7.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)

§ 8.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 9.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 10.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 11.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ (als Unterrichtssprache) an höheren Schulen

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen

§ 17.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen

§ 18.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 19.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 19a.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 20.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 21.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 22.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 23.

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

1. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 24.

Diplomarbeit

§ 25.

Klausurprüfung

§ 26.

Mündliche Prüfung

2. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen
(ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)

§ 27.

Abschlussarbeit

§ 28.

Klausurprüfung

§ 29.

Mündliche Prüfung

3. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen

§ 30.

Abschlussarbeit

§ 31.

Klausurprüfung

§ 32.

Mündliche Prüfung

4. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 33.

Diplomarbeit

§ 34.

Klausurprüfung

§ 35.

Mündliche Prüfung

5. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Mode

§ 36.

Abschlussarbeit

§ 37.

Klausurprüfung

§ 38.

Mündliche Prüfung

6. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung

§ 39.

Diplomarbeit

§ 40.

Klausurprüfung

§ 41.

Mündliche Prüfung

7. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 42.

Vorprüfung

§ 43.

Diplomarbeit

§ 44.

Klausurprüfung

§ 45.

Mündliche Prüfung

8. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule

§ 46.

Abschlussarbeit

§ 47.

Klausurprüfung

§ 48.

Mündliche Prüfung

9. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Hotelfachschule

§ 49.

Abschlussarbeit

§ 50.

Klausurprüfung

§ 51.

Mündliche Prüfung

10. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Ausbildungszweige „Kultur- und Kongressmanagement“ sowie „Umwelt und Wirtschaft“)

§ 52.

Vorprüfung

§ 53.

Diplomarbeit

§ 54.

Klausurprüfung

§ 55.

Mündliche Prüfung

11. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“)

§ 56.

Diplomarbeit

§ 57.

Klausurprüfung

§ 58.

Mündliche Prüfung

12. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(Ausbildungszweig „Umwelt und Wirtschaft“)

§ 59.

Diplomarbeit

§ 60.

Klausurprüfung

§ 61.

Mündliche Prüfung

13. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe

§ 62.

Abschlussarbeit

§ 63.

Klausurprüfung

§ 64.

Mündliche Prüfung

14. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe

§ 65.

Abschlussarbeit

§ 66.

Klausurprüfung

§ 67.

Mündliche Prüfung

15. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 68.

Diplomarbeit

§ 69.

Klausurprüfung

§ 70.

Mündliche Prüfung

16. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule

§ 71.

Abschlussarbeit

§ 72.

Klausurprüfung

§ 73.

Mündliche Prüfung

17. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 74.

Diplomarbeit

§ 75.

Klausurprüfung

§ 76.

Mündliche Prüfung

18. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 77.

Diplomarbeit

§ 78.

Klausurprüfung

§ 79.

Mündliche Prüfung

19. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 80.

Diplomarbeit

§ 81.

Klausurprüfung

§ 82.

Mündliche Prüfung

20. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Sonderkindergärten und Frühförderung an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

§ 83.

Diplomarbeit

§ 84.

Klausurprüfung

§ 85.

Mündliche Prüfung

21. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Sondererzieher an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

§ 86.

Diplomarbeit

§ 87.

Klausurprüfung

§ 88.

Mündliche Prüfung

22. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

§ 89.

Diplomarbeit

§ 90.

Klausurprüfung

§ 91.

Mündliche Prüfung

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 92.

Übergangsbestimmung

§ 93.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018)

§ 94.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 16 (Abschlussprüfung an der Handelsschule im Haupttermin 2016)

§ 95.

Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 93)

Anlage 2 (zu § 94)

  

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