Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2018

Mit Wirksamkeit vom 1.9.2016 wurden der Titel und der Kurztitel geändert (vgl. BGBl. II Nr. 30/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

§ 0

Prüfungsordnung BMHS

Kurztitel

Prüfungsordnung BMHS

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 177/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 231/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2018

Außerkrafttretensdatum

04.11.2020

Index

70/06 Schulunterricht

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die abschließenden Prüfungen in den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Prüfungsordnung BMHS)

StF: BGBl. II Nr. 177/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 265/2012

BGBl. II Nr. 160/2015

BGBl. II Nr. 30/2017

BGBl. II Nr. 231/2018

BGBl. II Nr. 107/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2012, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Formen und Umfang der abschließenden Prüfung

§ 3.

Prüfungsgebiete

2. Abschnitt
Vorprüfung

§ 4.

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 5.

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

§ 6.

Durchführung der Vorprüfung

3. Abschnitt
Hauptprüfung

1. Unterabschnitt
Abschließende Arbeit

§ 7.

Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)

§ 8.

Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit

§ 9.

Durchführung der abschließenden Arbeit

§ 10.

Prüfungstermine der abschließenden Arbeit

2. Unterabschnitt
Klausurprüfung

§ 11.

Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 12.

Prüfungsgebiete der Klausurprüfung

§ 13.

Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete

§ 14.

Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete

§ 15.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ (als Unterrichtssprache) an höheren Schulen

§ 16.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen

§ 17.

Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen

§ 18.

Durchführung der Klausurprüfung

§ 19.

Mündliche Kompensationsprüfung

3. Unterabschnitt
Mündliche Prüfung

§ 19a.

Prüfungstermine der mündlichen Prüfung

§ 20.

Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung

§ 21.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

§ 22.

Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen

§ 23.

Durchführung der mündlichen Prüfung

4. Abschnitt
Besondere Bestimmungen

 

1. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 24.

Diplomarbeit

 

§ 25.

Klausurprüfung

 

§ 26.

Mündliche Prüfung

 

2. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen
(ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)

 

§ 27.

Abschlussarbeit

 

§ 28.

Klausurprüfung

 

§ 29.

Mündliche Prüfung

 

3. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen

 

§ 30.

Abschlussarbeit

 

§ 31.

Klausurprüfung

 

§ 32.

Mündliche Prüfung

 

4. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 33.

Diplomarbeit

 

§ 34.

Klausurprüfung

 

§ 35.

Mündliche Prüfung

 

4a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Modedesign und Produktgestaltung

 

§ 35a.

Diplomarbeit

 

§ 35b.

Klausurprüfung

 

§ 35c.

Mündliche Prüfung

 

5. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Mode

 

§ 36.

Abschlussarbeit

 

§ 37.

Klausurprüfung

 

§ 38.

Mündliche Prüfung

 

6. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

 

§ 39.

Diplomarbeit

 

§ 40.

Klausurprüfung

 

§ 41.

Mündliche Prüfung

 

7. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 42.

Vorprüfung

 

§ 43.

Diplomarbeit

 

§ 44.

Klausurprüfung

 

§ 45.

Mündliche Prüfung

 

8. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Tourismusfachschule

 

§ 46.

Abschlussarbeit

 

§ 47.

Klausurprüfung

 

§ 48.

Mündliche Prüfung

 

9. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Hotelfachschule

 

§ 49.

Abschlussarbeit

 

§ 50.

Klausurprüfung

 

§ 51.

Mündliche Prüfung

 

9a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Produktmanagement und Präsentation

 

§ 51a.

Diplomarbeit

 

§ 51b.

Klausurprüfung

 

§ 51c.

Mündliche Prüfung

 

10. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich des Aufbaulehrganges und des Aufbaulehrganges für Hörbeeinträchtigte; ausgenommen die Fachrichtungen „Kommunikations- und Mediendesign“, „Sozialmanagement“, „Kultur- und Kongressmanagement“ sowie „Umwelt und Wirtschaft“)

 

§ 52.

Vorprüfung

 

§ 53.

Diplomarbeit

 

§ 54.

Klausurprüfung

 

§ 55.

Mündliche Prüfung

 

10a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kommunikations- und Mediendesign“

 

§ 55a.

Diplomarbeit

 

§ 55b.

Klausurprüfung

 

§ 55c.

Mündliche Prüfung

 

10b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Sozialmanagement“

 

§ 55d.

Diplomarbeit

 

§ 55e.

Klausurprüfung

 

§ 55f.

Mündliche Prüfung

 

11. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Kultur- und Kongressmanagement“

 

§ 56.

Diplomarbeit

 

§ 57.

Klausurprüfung

 

§ 58.

Mündliche Prüfung

 

12. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Umwelt und Wirtschaft“

 

§ 59.

Diplomarbeit

 

§ 60.

Klausurprüfung

 

§ 61.

Mündliche Prüfung

 

13. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der dreijährigen Fachschule für wirtschaftliche Berufe
(einschließlich der dreijährigen Fachschule für Hörbeeinträchtigte)

 

§ 62.

Abschlussarbeit

 

§ 63.

Klausurprüfung

 

§ 64.

Mündliche Prüfung

 

14. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe

 

§ 65.

Abschlussarbeit

 

§ 66.

Klausurprüfung

 

§ 67.

Mündliche Prüfung

 

15. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie
(einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Handelsakademie Digital Business)

 

§ 68.

Diplomarbeit

 

§ 69.

Klausurprüfung

 

§ 70.

Mündliche Prüfung

 

15a. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie Digital Business

 

§ 70a.

Diplomarbeit

 

§ 70b.

Klausurprüfung

 

§ 70c.

Mündliche Prüfung

 

16. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule

 

§ 71.

Abschlussarbeit

 

§ 72.

Klausurprüfung

 

§ 73.

Mündliche Prüfung

 

17. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 74.

Diplomarbeit

 

§ 75.

Klausurprüfung

 

§ 76.

Mündliche Prüfung

 

18. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für Elementarpädagogik (Zusatzausbildung Hortpädagogik) an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 77.

Diplomarbeit

 

§ 78.

Klausurprüfung

 

§ 79.

Mündliche Prüfung

 

19. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

 

§ 80.

Diplomarbeit

 

§ 81.

Klausurprüfung

 

§ 82.

Mündliche Prüfung

 

20. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik

 

§ 83.

Diplomarbeit

 

§ 84.

Klausurprüfung

 

§ 85.

Mündliche Prüfung

 

21. Unterabschnitt
Diplomprüfung für Inklusive Sozialpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

 

§ 86.

Diplomarbeit

 

§ 87.

Klausurprüfung

 

§ 88.

Mündliche Prüfung

 

22. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt
(einschließlich des Aufbaulehrganges)

 

§ 89.

Diplomarbeit

 

§ 90.

Klausurprüfung

 

§ 91.

Mündliche Prüfung“

 

5. Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 92.

Übergangsbestimmung

§ 93.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018)

(Anm.: Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den fünfjährigen Langformen der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018))

(Anm.:§ 93a.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den Aufbaulehrgängen der Handelsakademie im Haupttermin 2016)

§ 94.

Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 16 (Abschlussprüfung an der Handelsschule im Haupttermin 2016)

§ 95.

Inkrafttreten

Anlage 1 (zu § 93)

Anlage 2 (zu § 94)

   

Anmerkung

Mit Wirksamkeit vom 1.9.2016 wurden der Titel und der Kurztitel geändert (vgl. BGBl. II Nr. 30/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel angepasst.

Schlagworte

e-rk3, Inh

Reifeprüfung, Kulturmanagement

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2020

Gesetzesnummer

20007846

Dokumentnummer

NOR40207284

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