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Prüfung und Stempelung von Meßgeräten
Kurztitel
Prüfung und Stempelung von Meßgeräten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 289/1967
Typ
Vertrag – BRD
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.08.1967
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
17.10.1966
Index
99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten
StF: BGBl. Nr. 289/1967
Sonstige Textteile
Nachdem der am 17. Oktober 1966 in Bonn unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten, dessen Artikel 1 in seinen Absätzen 1 und 4 verfassungsändernde Bestimmungen enthält und welcher also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Ratifikationstext
Der vorstehende Vertrag ist nach Durchführung des in Artikel 3 Absatz 1 vorgesehenen Notenaustausches am 7. August 1967 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Bundesrepublik Deutschland
in dem Bestreben, den beiderseitigen Güterverkehr weiter zu
erleichtern,
haben folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025
Gesetzesnummer
10011389
Dokumentnummer
NOR11011654
alte Dokumentnummer
N9196714250T
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