Prüfung und Stempelung von Meßgeräten

Alte FassungIn Kraft seit 07.8.1967

§ 0

Prüfung und Stempelung von Meßgeräten

Kurztitel

Prüfung und Stempelung von Meßgeräten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 289/1967

Typ

Vertrag – BRD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.08.1967

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

17.10.1966

Index

99/08 Technik (Eichrecht, Vermessungsrecht, Beschussrecht ua.)

Langtitel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten

StF: BGBl. Nr. 289/1967

Sonstige Textteile

Nachdem der am 17. Oktober 1966 in Bonn unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Prüfung und Stempelung von Meßgeräten, dessen Artikel 1 in seinen Absätzen 1 und 4 verfassungsändernde Bestimmungen enthält und welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Bauten und Technik und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Ratifikationstext

Der vorstehende Vertrag ist nach Durchführung des in Artikel 3 Absatz 1 vorgesehenen Notenaustausches am 7. August 1967 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und
die Bundesrepublik Deutschland

in dem Bestreben, den beiderseitigen Güterverkehr weiter zu

erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2025

Gesetzesnummer

10011389

Dokumentnummer

NOR11011654

alte Dokumentnummer

N9196714250T

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)