Pflh-AV – Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1999

Pflh-AV § 0

Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung

Kurztitel

Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 371/1999

Inkrafttretensdatum

01.10.1999

Außerkrafttretensdatum

13.09.2010

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales über die Ausbildung in der Pflegehilfe

(Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung - Pflh-AV)

StF: BGBl. II Nr. 371/1999

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 104 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 116/1999 wird verordnet:

Inhaltsübersicht

1. Abschnitt

Ausbildung

§ 1

Allgemeines

§ 2

Ausbildung in der Pflegehilfe

§ 3

Ausbildungsziele

§ 4

Didaktische Grundsätze

§ 5

Fachspezifische und organisatorische Leitung

§ 6

Medizinisch-wissenschaftliche Leitung

§ 7

Lehrkräfte

§ 8

Lehrtätigkeit

§ 9

Fachkräfte

§ 10

Räumliche und sachliche Ausstattung

§ 11

Lehrgangsordnung

§ 12

Dauer der Ausbildung - Ausbildungszeit

§ 13

Teilnahmeverpflichtung

§ 14

Versäumen von Ausbildungszeiten

§ 15

Lehrgangskonferenz

§ 16

Unterbrechung der Ausbildung

§ 17

Wechsel des Pflegehilfelehrganges

§ 18

Theoretische Ausbildung

§ 19

Durchführung des Unterrichts

§ 20

Praktische Ausbildung

§ 21

Durchführung der praktischen Ausbildung

2. Abschnitt

Prüfungen und Beurteilungen

§ 22

Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung

§ 23

Beurteilung der theoretischen Ausbildung

§ 24

Dispensprüfung

§ 25

Beurteilung der praktischen Ausbildung

§ 26

Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung - zusätzliche Teilprüfung

§ 27

Nichtantreten zu einer Prüfung - Nachtragsprüfung

§ 28

Wiederholen eines Praktikums

§ 29

Wiederholen der Ausbildung

§ 30

Ausscheiden aus der Ausbildung

3. Abschnitt

Kommissionelle Abschlußprüfung

§ 31

Allgemeines

§ 32

Zulassung zur kommissionellen Abschlußprüfung

§ 33

Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 34

Inhalt der kommissionellen Abschlußprüfung

§§ 35 - 37

Ablauf der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 38

Beurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 39

Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 40

Abschlußprüfungsprotokoll

§ 41

Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 42

Wiederholen der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 43

Wiederholen der Ausbildung auf Grund Nichtbestehens der kommissionellen Abschlußprüfung

§ 44

Ausbildungsbestätigung

§ 45

Zeugnis

4. Abschnitt

Verkürzte Ausbildungen

§ 46

Allgemeines

§ 47

Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen

§ 48

Verkürzte Ausbildung für Stationsgehilfen/Stationsgehilfinnen

5. Abschnitt

Nostrifikation

§ 49

Allgemeines

§ 50

Ergänzungsausbildung

§ 51

Wiederholen einer Ergänzungsprüfung oder eines Praktikums - Abbruch der Ergänzungsausbildung

§ 52

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung

6. Abschnitt

Kompensationsmaßnahmen - EWR

§ 53

Allgemeines

§ 54

Anpassungslehrgang

§ 55

Eignungsprüfung

§ 56

Wiederholen des Anpassungslehrganges oder der Eignungsprüfung

§ 57

Bestätigung über den Anpassungslehrgang oder die Eignungsprüfung

7. Abschnitt

Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 58

Räumliche und sachliche Ausstattung

§ 59

Lehrgangsordnung

§ 60

Praktische Ausbildung

§ 61

Anzeige der Ausbildung

§ 62

Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1

Ausbildung in der Pflegehilfe

Anlage 2

Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen

Anlage 3

Verkürzte Ausbildung für Stationsgehilfen/Stationsgehilfinnen

Anlage 4

Ausbildungsbestätigung

Anlage 5

Bestätigung über die Ergänzungsausbildung

Anlage 6

Bestätigung über den Anpassungslehrgang

Anlage 7

Bestätigung über die Eignungsprüfung

Anlage 8

Zeugnis

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