Pflh-AV § 0
Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung
Kurztitel
Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 371/1999 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 301/2016
Inkrafttretensdatum
14.09.2010
Außerkrafttretensdatum
31.08.2016
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Ausbildung in der Pflegehilfe (Pflegehilfe-Ausbildungsverordnung - Pflh-AV)
StF: BGBl. II Nr. 371/1999
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 104 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung BGBl. I Nr. 116/1999 wird verordnet:
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt
Ausbildung
Allgemeines | |
Ausbildung in der Pflegehilfe | |
Ausbildungsziele | |
Didaktische Grundsätze | |
Fachspezifische und organisatorische Leitung | |
Medizinisch-wissenschaftliche Leitung | |
Lehrkräfte | |
Lehrtätigkeit | |
Fachkräfte | |
Räumliche und sachliche Ausstattung | |
Lehrgangsordnung | |
Dauer der Ausbildung – Ausbildungszeit | |
Teilnahmeverpflichtung | |
Versäumen von Ausbildungszeiten | |
Lehrgangskonferenz | |
Unterbrechung der Ausbildung | |
Wechsel des Pflegehilfelehrganges | |
Theoretische Ausbildung | |
Durchführung des Unterrichts | |
Praktische Ausbildung | |
Durchführung der praktischen Ausbildung | |
2. Abschnitt
Prüfungen und Beurteilungen
Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung | |
Beurteilung der theoretischen Ausbildung | |
Dispensprüfung | |
Beurteilung der praktischen Ausbildung | |
Wiederholen einer Einzelprüfung oder Dispensprüfung – zusätzliche Teilprüfung | |
Nichtantreten zu einer Prüfung – Nachtragsprüfung | |
Wiederholen eines Praktikums | |
Wiederholen der Ausbildung | |
Ausscheiden aus der Ausbildung | |
3. Abschnitt
Kommissionelle Abschlußprüfung
Allgemeines | |
Zulassung zur kommissionellen Abschlußprüfung | |
Zusätzliche Teilprüfungen im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Inhalt der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Ablauf der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Beurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Gesamtbeurteilung der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Abschlußprüfungsprotokoll | |
Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Wiederholen der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Wiederholen der Ausbildung auf Grund Nichtbestehens der kommissionellen Abschlußprüfung | |
Ausbildungsbestätigung | |
Zeugnis | |
4. Abschnitt
Verkürzte Ausbildungen
Allgemeines | |
Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen | |
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 295/2010) | |
5. Abschnitt
Nostrifikation
6. Abschnitt
Kompensationsmaßnahmen – EWR
7. Abschnitt
Schluß- und Übergangsbestimmungen
Anlagen
Ausbildung in der Pflegehilfe | |
Verkürzte Ausbildung für Mediziner/Medizinerinnen | |
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 295/2010) | |
Ausbildungsbestätigung | |
Bestätigung über die Ergänzungsausbildung | |
Bestätigung über den Anpassungslehrgang | |
Bestätigung über die Eignungsprüfung | |
Zeugnis | |
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