Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1. 7. 2004 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 65/2004). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.
B-GlBG § 0
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Kurztitel
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 100/1993
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.02.1993
Außerkrafttretensdatum
31.12.1993
Abkürzung
B-GlBG
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Langtitel
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Förderung von Frauen im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz - B-GBG)
StF: BGBl. Nr. 100/1993 (NR: GP XVIII RV 857 AB 923 S. 101 . BR: AB 4448 S. 564 .)
(EWR/Anh. XVIII: 375 L 0117, 376 L 0207)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
INHALTSVERZEICHNIS
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
2. Teil: Gleichbehandlung
1. Abschnitt: Gleichbehandlungsgebot
§ 3. Allgemeine Bestimmungen
§ 4. Auswahlkriterien
§ 5. Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
§ 6. Ausschreibung von Planstellen und Funktionen
§ 7. Sexuelle Belästigung
§ 8. Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
§ 9. Vertretung von Frauen in Kommissionen
2. Abschnitt: Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
§ 10. Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
§ 11. Festsetzung des Entgelts
§ 12. Gewährung freiwilliger Sozialleistungen
§ 13. Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
§ 14. Beruflicher Aufstieg vertraglich Bediensteter
§ 15. Beruflicher Aufstieg von Beamtinnen und Beamten
§ 16. Gleiche Arbeitsbedingungen
§ 17. Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses
§ 18. Sexuelle Belästigung
§ 19. Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen
3. Teil: Mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßte Personen und Institutionen
1. Abschnitt: Einteilung
§ 20.
2. Abschnitt: Gleichbehandlungskommission
§ 21. Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 22. Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
§ 23. Gutachten der Gleichbehandlungskommission
§ 24. Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission
§ 25. Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission
3. Abschnitt: Gleichbehandlungsbeauftragte
§ 26. Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten
§ 27. Aufgaben der Gleichbehandlungsbeauftragten
4. Abschnitt: Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
§ 28. Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 29. Aufgaben der Arbeitsgruppe
§ 30. Geschäftsführung der Arbeitsgruppe
§ 31. Tätigkeit der Arbeitsgruppen
5. Abschnitt: Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
§ 32. Einrichtung und Mitgliedschaft
§ 33. Aufgaben der Interministeriellen Arbeitsgruppe
§ 34. Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe
6. Abschnitt: Kontakfrauen
§ 35. Bestellung der Kontaktfrauen
§ 36. Aufgaben der Kontaktfrauen
7. Abschnitt: Rechtsstellung der mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung befaßten Personen und Institutionen
§ 37. Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme
§ 38. Verschwiegenheitspflicht
§ 39. Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen
4. Teil: Besondere Fördermaßnahmen für Frauen
§ 40. Frauenförderung
§ 41. Frauenförderungspläne
§ 42. Bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst
§ 43. Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg
§ 44. Bevorzugung bei der Aus- und Weiterbildung
5. Teil: Sonderbestimmungen für Landeslehrerinnen und Landeslehrer
§ 45.
6. Teil: Übergangs- und Schlußbestimmungen
1. Abschnitt: Übergangsbestimmungen
§ 46. Kontaktfrauen
§ 47. Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen
§ 48. Gleichbehandlungsbeauftragte
§ 49. Wahlordnung für Kontaktfrauen und Gleichbehandlungsbeauftragte
§ 50. Frauenförderungspläne
§ 51. Frauenförderung im Exekutivdienst
2. Abschnitt: Schlußbestimmungen
§ 52. Verweisung auf andere Bundesgesetze
§ 53. Berichtswesen
§ 54. Inkrafttreten
§ 55. Vollziehung
Anmerkung
Die gesetzliche Abkürzung wurde mit Wirksamkeit vom 1. 7. 2004 geändert (vgl. BGBl. I Nr. 65/2004). Aus dokumentalistischen Gründen wurde auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten die Abkürzung angepasst.
Schlagworte
Inh
Dienstverhältnis, Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024
Gesetzesnummer
10008858
Dokumentnummer
NOR11009010
alte Dokumentnummer
N6199326104J
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