Artikel 33 Bgld. LVwgBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 33

Änderung des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009

Das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr. 7/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2009, wird wie folgt geändert:

1. In § 21 Abs. 1 wird die Wortfolge „dem Bewilligungsbescheid“ durch die Wortfolge „der Bewilligung“ ersetzt.

2. In § 21 Abs. 3 wird die Wortfolge „im Bewilligungsbescheid“ durch die Wortfolge „in der Bewilligung“ ersetzt.

3. In § 34 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.

4. Dem § 35 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 21 Abs. 1 und 3 sowie § 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)