Artikel 2 Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)

Alte FassungIn Kraft seit 20.9.2007

Artikel 2

Hauptaufgaben des Zentrums

  1. 1. Die Hauptaufgabe des Zentrums ist es, die Anträge für „A“, „B“ und „C“ Sichtvermerke zu bearbeiten. Ungarn wird Informationen zur Visaantragstellung anbieten, Termine für den österreichischen Konsularbeamten vereinbaren, Anträge und Dokumente entgegennehmen und an die österreichische Botschaft in Bukarest (in weitere Folge österreichische Botschaft genannt) weiterleiten, Daten speichern, Verwaltungsgebühren einnehmen und von der österreichischen Botschaft übermittelte Reisedokumente an den Antragssteller rück übermitteln.
  2. 2. Der österreichische Konsularbeamte kann – während seiner oder ihrer Anwesenheit im Zentrum – Anträge für Sichtvermerke der Kategorie „D“, „D+C“, Reisepässe und Aufenthaltstitel entgegennehmen, sowie notarielle und Aufgaben der konsularischen Hilfe ausführen. Der österreichische Konsularbeamte soll Interviews durchführen und Antragsteller oder österreichische Staatsbürge während seiner Konsular-Sprechstunden beraten.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2025

Gesetzesnummer

20006061

Dokumentnummer

NOR40102285

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)