vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 1992 und 1993

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.