Artikel 15 Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes

Alte FassungIn Kraft seit 03.1.2014

Artikel 15

Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Soweit auf Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof die Bestimmungen des VwGG in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden sind, ist die Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Jänner 1965, BGBl. Nr. 45/1965, weiter anzuwenden. Artikel 3 Abs. 5 dieser Geschäftsordnung ist auch auf diese Verfahren anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2018

Gesetzesnummer

20008751

Dokumentnummer

NOR40160458

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