Artikel 15
Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Soweit auf Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof die Bestimmungen des VwGG in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden sind, ist die Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Jänner 1965, BGBl. Nr. 45/1965, weiter anzuwenden. Artikel 3 Abs. 5 dieser Geschäftsordnung ist auch auf diese Verfahren anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2018
Gesetzesnummer
20008751
Dokumentnummer
NOR40160458
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