Artikel 15 Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes

Alte FassungIn Kraft seit 14.3.2018

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 43/2018

Artikel 15

Inkrafttreten

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Soweit auf Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof die Bestimmungen des VwGG in der am 31. Dezember 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden sind, ist die Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Jänner 1965, BGBl. Nr. 45/1965, weiter anzuwenden. Artikel 4 Abs. 13 dieser Geschäftsordnung ist auch auf diese Verfahren anzuwenden.

(3) Die Bezeichnung des bisherigen Artikel 3 Abs. 6 als Abs. 5, Artikel 4 Abs. 13 sowie Artikel 15 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 43/2018 treten mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel 7 außer Kraft.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 43/2018

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

20008751

Dokumentnummer

NOR40200541

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